Tierschutz - Wildfolge
- Abschussgenehmigung verwilderte Haustauben
- Aneignungsrecht bei Wildfolge
- Unterbringung eines Hundes im PKW
- Verbot Elektroreizgerät – Elektrohalsband – Teleimpulsgerät
- Elekroreizgeräte zur Hundeausbildung – Verbot
- Elektroreizgeräte
- Trophäe bei Überwechseln krankgeschossenen Wildes – gehört dem Jagdausübungsberechtigten des Erlegungsortes (in Hessen)
- Anti-Bell-Halsband
- Unzulässigkeit von Elektroreizgeräten bei der Hundeausbildung
- Ausbildung und Prüfung von Jagdgebrauchshunden hinter der lebenden Ente im Sinne des § 1 Abs. 4 BJagdG durch die "Jagdklausel" gedeckt
- Verbot des Kupierens von Schwanz und Ohren bei Hunden ist verfassungskonform
- Tötung eines vermeintlich verletzten Hundes nur erforderlich, wenn er nicht eingefangen und nicht einer tierärztlichen Versorgung zugeführt werden kann.
- Zur Beurteilung, ob länger anhaltende oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden zugeführt werden
- Kurzfristige Minderung des Wohlbefindens eines Tieres bei einer Darstellung – Tatbestand des § 18 I Nr. 1 TierSchG
- Kennzeichnen von Fohlen mittels eines Brenneisens kein Verstoß gegen § 17 Abs. 2 b des Tierschutzgesetzes
- Verstoß gegen Bestimmung des § 3 Nr. 8 TierSchG duch Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden hinter der lebenden Ente
- Verbandsgebrauchsprüfung für Hunde im Wasser an oder hinter lebender Ente
- Vernünftiger Grund – Forellenzirkus; Schmerz- und Leidenszufügung
- Verstoß gegen Tierschutzgesetz: Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden hinter der lebenden Ente
- Leiden im tierschutzrechtlichen Sinn mehr als schlichtes Unbehagen – Verpflichtung zum Führen eines Tierbestandsbuches für Tierhändler..
- Folge des Rechtsstaatsprinzips: Ohne Anhörung kein sofortiger Vollzug, hier des Verbots der Durchführung einer Jagdhundeprüfung
- Schächten
- Verstoß gegen Tierschutzgesetz bei Prüfung des Hundes hinter der lebenden Ente
- Untersagung der Tierhaltung – Kette von Verstößen rechtfertigt Annahme weiterer Verstöße
- Verbot des Kupierens von Schwanz und Ohren ist verfassungskonform
- Ausbildung des Jagdhundes „hinter der lebenden Ente“ kann nach § 1 TierSchG untersagt werden.
- Prüfung des Jagdhundes hinter der lebenden Ente verstößt gegen § 3 Ziff. 8 TierSchG.
- Tötung von Tieren im Rahmen naturwissenschaftlicher Lehrveranstaltung, Konkurrenzverhältnis Art. 5 Abs. 3 GG – § 10 Abs. 1 Satz 2 Tierschutzgesetz.
- Zufügen länger anhaltender oder sich wiederholdender Schmerzen oder Leiden im Rahmen des § 17 Nr. 2 lit b Tierschutzgesetz
- Kupieren von Hundeohren im Ausland wird nicht vom §§ 6, 18 TierSchG erfaßt