Verfahrensfehler beim Jagdscheinentzug

Die Jagdbehörde hat fehlerhaft entschieden, wenn die Gründe nicht erkennen lassen, ob überhaupt, und wenn ja, welche Ermessenserwägungen angestellt wurden – VerwG Stuttgart, 19.6.73 Besprechung in Wild und Hund 4/2002, S. 7