Pächter muß Mehrwertsteuer auf Pachtzins zahlen, wenn dies so vereinbart ist, unabhängig, ob Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt oder Verpächter Rechtsbehelf einlegt

§ 165 Abs. 1 AO – Oberverwaltungsgericht Münster – Urteil vom 6. September 1999 -22 A 1604/98
LBS