Keine satzungsmäßige Beschränkung der Vertretungsmacht des Jagdvorstandes durch Hinweis, daß der Vorstand an die Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung gebunden ist.

§§ 9 Abs. 2, 3 BJagdG, 124 Abs. 2, 146 Abs. 4 VwGO – Oberverwaltungsgericht Greifswald – Beschluss vom 19. März 1999 -2 M 9/99
LBS