Kein Unfallversicherungsschutz für Schweißhundführer

§§ 2 Abs. 1, Nr. 1, 4 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII Schweißhundführer, der erst zur Nachsuche gerufen wird, ist kein Jagdgast. Er wird unternehmerähnlich tätig, so daß der Unfallversicherungsschutz entfällt. LSG Rh.-Pf- v. 11.4.2005 – L 2 U 9/04 LS60