Ermessensentscheidung bei Bestimmung Dauer der Sperrfrist bei Ungültigerklärung und Einziehung des Jagdscheines - nicht länger als fünf Jahre

§ 18 BJagdG

– Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Urteil vom 25. Jan. 1990 – Nr. 19 B