Beschädigung einer Töltbahn - kein Schadensersatz

§ 32 BJG Im Sinn des § 31 Abs. 2 BJG ist der Begriff des Gartens weit auszulegen, dazu gehören auch in der freien Natur gelegene Rasenflächen. Reitbahn AG Bad Neuenahr-Ahrweiler v. 7.3.2005 – 3 C 287/03 153LS